§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kormeus Gebäudeservice, Nadine Kormeus, Neuhöfer Straße 23, 21107 Hamburg (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Reinigungsarbeiten zustande.
Der Auftragnehmer erstellt auf Wunsch eine kostenlose Erstbesichtigung der zu reinigenden Objekte als Grundlage für die Angebotserstellung.
§ 3 Leistungsumfang
Art, Umfang und Häufigkeit der Reinigungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien.
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit eigenem, geschultem Personal und eigenen Reinigungsmitteln sowie Geräten, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Reinigungszeiten
Die Reinigungsarbeiten werden zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten durchgeführt. Standardmäßig erfolgt die Reinigung in den Abendstunden nach Geschäftsschluss des Auftraggebers. Abweichende Zeiten können individuell vereinbart werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und die erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom) zur Verfügung stehen.
§ 5 Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei laufenden Verträgen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus oder im Nachhinein gemäß individueller Vereinbarung.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- Die zu reinigenden Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind
- Wertgegenstände und vertrauliche Unterlagen vor Beginn der Reinigung gesichert werden
- Gefahrenquellen und besondere Gegebenheiten dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden
- Schlüssel und Zugangscodes vertraulich und ausschließlich für den Reinigungszweck übergeben werden
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch sein Personal bei der Ausführung der Reinigungsarbeiten schuldhaft verursacht werden. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich angezeigt werden.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Verträge über regelmäßige Reinigungsleistungen werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einzelaufträge (z. B. Grundreinigungen) enden mit Abschluss der vereinbarten Leistung.
§ 9 Schlüsselübergabe und Datenschutz
Übergebene Schlüssel und Zugangsdaten werden vom Auftragnehmer sorgfältig und sicher aufbewahrt. Bei Verlust haftet der Auftragnehmer für den Ersatz des Schließsystems, sofern der Verlust auf ein Verschulden seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit über alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit. Beide Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 2024